Branchennews , 14. Feb 2025

Bund und Nordrhein-Westfalen führen Praxischeck zur Genehmigung von Elektrolyseuren durch

Bild: Swen Gottschall/DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und die Ministerien für Umwelt, Naturschutz und Verkehr sowie für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen tauschten sich am Freitag, 14.02.2025, mit Unternehmen und Behörden über Möglichkeiten zur Beschleunigung und Vereinfachung der Genehmigung von Elektrolyseuren aus. Der Praxischeck fand in Düsseldorf statt.

Wasserstoff wird als vielfältig einsetzbarer Energieträger eine Schlüsselrolle in der zukünftigen Energieversorgung Deutschlands einnehmen. Klimafreundlich hergestellter Wasserstoff ermöglicht es, die CO-Emissionen vor allem in Industrie, Kraftwerken und Verkehr deutlich zu verringern. Der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ist daher von besonderer Bedeutung, damit Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Bund und Länder haben in den vergangenen Jahren den Rechtsrahmen für Elektrolyseure weiter verbessert, zuletzt etwa durch Anpassungen der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV).

Praxischecks sind ein neuer Ansatz, um die Anwend- und Vollziehbarkeit von Prozessen zu überprüfen, Klarheit für alle Akteurinnen und Akteure zu schaffen, Verfahren zu optimieren und unnötige Bürokratie abzubauen. Hierzu gehen Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Verwaltung Prozesse von Anfang bis Ende gemeinsam durch, identifizieren bürokratische Hemmnisse, erproben die Vollziehbarkeit und entwickeln Lösungen. Das BMWK hat beispielsweise erfolgreiche Praxischecks zu den Themen Photovoltaik und Windenergie an Land durchgeführt und die Ergebnisse in entsprechenden Gesetzentwürfen berücksichtigt.

In dem Workshop fand zunächst ein Austausch mit Antragstellerinnen und Antragstellern aus Unternehmen, die den Bau von Elektrolyseuren planen und teils schon umgesetzt haben, sowie Expertinnen und Experten der Genehmigungsbehörden (den Bezirksregierungen) und des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) statt. Ziel war es, Schlüsse für die Praxis aus den rechtlichen Verbesserungen zu ziehen und weitere Herausforderungen zu sammeln. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung umfasst auch andere zu prüfende Fachaspekte, die im Rahmen des Workshops ebenfalls diskutiert wurden.

Die Vorschläge zur weiteren Optimierung der Genehmigungsverfahren von Elektrolyseuren wurden in einem Ergebnispapier festgehalten. Diese Ergebnisse können in die mögliche Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die Ausgestaltung des Vollzugs und die Vorbereitung der Verfahren durch die Antragstellerinnen und Antragsteller einfließen. Hierzu wurde bereits ein weiterer Austausch zwischen den beteiligten Bundes- und Landesministerien vereinbart.

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