Branchennews , 24. Sep 2025

Bundesministerien mit Förderaufruf im Wasserstoffsektor

Bild: DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT
Bild: DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) einen zweiten Förderaufruf für internationale Wasserstoffprojekte veröffentlicht. Die Förderung richtet sich an deutsche Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit Projekten außerhalb Deutschlands den Aufbau eines globalen Wasserstoffmarktes unterstützen und neue Importrouten für grünen Wasserstoffnach Deutschland etablieren sollen.

Im Zentrum stehen Vorhaben entlang der gesamten Wasserstoffwertschöpfungskette – von der Erzeugung über Speicherung und Weiterverarbeitung bis zur Anwendung von Wasserstoff und seinen Derivaten – in Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz. Ziel ist es, Strategien zur Diversifizierung von Bezugsquellen zu stärken und technologische Innovationen in Partnerländern zu fördern.

Die Förderung gliedert sich in zwei Module: Modul 1, getragen vom BMWE, richtet sich an Investitionsprojekte zur industriellen Erzeugung von grünem Wasserstoff und seinen Derivaten. Modul 2, finanziert durch das BMFTR, umfasst begleitende Forschungsvorhaben, vorbereitende wissenschaftliche Analysen und Studien sowie den Ausbau relevanter Forschungsinfrastruktur.

Mit der Ausrichtung auf internationale Projekte möchten die Ministerien die deutsche Kompetenz im Bereich Wasserstofftechnologien im globalen Kontext stärken. Im Modul 1 steht insbesondere der deutsche Mittelstand als Technologielieferant und Projektentwickler im Fokus. Die Förderung erfolgt in der Regel als Anteilsfinanzierung; Voraussetzung ist eine Eigenbeteiligung von mindestens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Das BMWE stellt bewilligten Projekten eine Förderung von bis zu 30 Millionen Euro in Aussicht, weist aber darauf hin, dass diese Aussicht bis zu den haushaltsrechtlichen Entscheidungen für 2026 dem Vorbehalt des Haushalts unterliegt.

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