Pressemitteilung , 11. Mär 2024

Herkunftsnachweise für neue Gase müssen den Weg ebnen für aktiven Handel auf dem Wasserstoffmarkt

Bild: Lotte Ostermann/ Zukunft Gas
Bild: Lotte Ostermann/ Zukunft Gas

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestages zur geplanten Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung fordert Dr. Timm Kehler, Vorstand des Branchenverbands Zukunft Gas, die Entwicklung eines aktiven Handels zwischen Wasserstoffproduzenten und - abnehmern:

„Richtig gestaltete Herkunftsnachweise sind ein wesentliches Element des effizienten Hochlaufens eines Marktes von neuen Gasen. Bei der jetzt geplanten Einführung eines Registers für Herkunftsnachweise und bei der dazugehörigen Verordnung erkennen wir allerdings zwei wesentliche Defizite:

Im Register werden sehr viele detaillierte Eigenschaften der registrierten Energieträger dokumentiert, nicht aber deren Treibhausgaseinsparungen. Das übergeordnete Ziel der Einführung von neuen Gasen ist aber die Treibhausgasreduktion. Nur mit dem Ausweis der Treibhausgaseinsparung entsteht echte Vergleichbarkeit und die Anrechenbarkeit in unterschiedlichen Gesetzen wie z. B. dem nationalen Emissionshandel.

Herkunftsnachweise für neue Gase sollten unabhängig von der physischen Lieferung gehandelt werden dürfen. Dieses „Ticketing“ oder „Book and Claim“ genannte Prinzip wird bereits seit Jahrzehnten beim Strom angewandt und hat sich europaweit bewährt. Das Prinzip ermöglicht unabhängig von der noch aufzubauenden Wasserstoffinfrastruktur Handel und erhöht so die Anreize für die Produktion neuer Gase dort, wo die Rahmenbedingungen am günstigsten sind. So wird beispielsweise auch die Flexibilität, die in der Beimischung von Wasserstoff in den existierenden Gasnetzen liegen kann, ausgenutzt.

Neben dem Ausweis der Treibhausgaseinsparung fordern wir daher, dass die Verordnung so angepasst wird, dass eine gemeinsame Bilanzierung des Handels von Gas und den zugehörigen Herkunftsnachweisen über Erdgas- und Wasserstoffnetze hinweg möglich ist und nicht zwischen Erdgas- und Wasserstoffnetzen getrennt bilanziert wird.“

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