Pressemitteilung , 09. Jul 2025

Klarstellung der EU-Kommission weckt nur leise Hoffnung für Wasserstoff-Hochlauf

Bild: Lotte Ostermann/DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT
Bild: Lotte Ostermann/DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT

Die EU-Kommission hat in einer Klarstellung zum delegierten Rechtsakt zur Bewertung kohlenstoffarmer Kraftstoffe genauere Bestimmungen im Hinblick auf kohlenstoffarmen Wasserstoff veröffentlicht. Bei Dr. Timm Kehler, Vorstand von Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft, wecken die nun konkretisierten Vorgaben nur leise Hoffnungen für den Wasserstoff-Hochlauf, weil wichtige Fragen weiter offenbleiben:

„Wir begrüßen, dass sich die Kommission nun gesprächsbereit zeigt, Anpassungen an der für den blauen Wasserstoff wichtigen Vorgabe zu machen. Die vorherigen Entwürfe ließen starke Zweifel aufkommen, ob die Kommission ihr Ziel, Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, ernst meint. Wesentlicher Streitpunkt war die Festlegung des Emissionswertes für Erdgas, das für die Produktion von CO2-armen Wasserstoff eingesetzt wird. Nun ist die Kommission zwar von ihrem prohibitiv hohen Wert abgerückt und hat die Standardemissionswerte leicht gesenkt, sie hält aber weiter an sehr komplexen und nicht vollständig festgelegten Verfahren fest. Damit wirft die Kommission der Wasserstoffwirtschaft einen Rettungsring zu – ob dies wirklich zum Überleben reicht und so das Wasserstoff-Kernnetz gefüllt werden kann, bleibt in Anbetracht der weiterhin weitreichenden Anforderungen und der fehlenden Praxistauglichkeit der Nachweisführung sehr fraglich.“

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