- Gesetzesentwurf bedeutet Dilemma für KWK-Anlagenbetreiber und verstärkt Investitionsunsicherheit
- Gerade Fernwärme würde unnötig verteuert
-
Kehler: „Aus marktwirtschaftlicher Sicht ist die Pönale überflüssig, denn die sehr hohen Preise bei einer Gasmangellage würden von selbst zur erwünschten Drosselung der Gasmengen in Kraftwerken führen.“
Berlin, 08. Juni 2022. Das sogenannte „Ersatzkraftwerke-Bereithaltungsgesetz“, mit welchem sich das Bundeskabinett heute befasst hat, soll Lösungen für die Energieversorgung im Falle einer drohenden Gas-Mangellage liefern. Im aktuellen Gesetzentwurf sieht Dr. Timm Kehler, Vorstand von Zukunft Gas, jedoch die Gefahr einer Doppelbestrafung der Kraftwerksbetreiber, welche im Ernstfall die angespannte Preissituation für Verbraucher zusätzlich verschärfen würde.
„Der vorliegende Entwurf für das ‚Ersatzkraftwerke-Bereithaltungsgesetz‘ muss dringend nachgebessert werden. Es belastet Betreiber von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung sowie Verbraucherinnen und Verbraucher übermäßig. Damit wird auch die Investitionsbereitschaft in eine Zukunftstechnologie gefährdet,“ sagt Dr. Timm Kehler, Vorstand von Zukunft Gas.
Absicht des Gesetzes ist es, die Produktion von Strom aus Gaskraftwerken im Fall einer Mangellage zu verteuern und so unattraktiver zu gestalten, damit Erdgas eingespart werden kann. Dies soll über eine Strafzahlung („Pönale“) geschehen.
Doch bereits die bloße Ausrufung einer Gasmangellage würde einen immensen Preisanstieg für Erdgas nach sich ziehen, was zu einer unmittelbaren Drosselung der Stromproduktion führen würde. „Die geplante Pönale ist aus marktwirtschaftlicher Sicht absehbar überflüssig, denn die sehr hohen Preise im Falle einer Gasmangellage würden von selbst zur erwünschten Drosselung der Gasmengen in Kraftwerken führen,“ erläutert Kehler. „Stattdessen bestraft sie Kraftwerksbetreiber in doppelter Hinsicht und erhöht durch steigende Fernwärmepreise auch die Heizkosten für Verbraucher. Gerade in der bereits angespannten Preissituation ist eine zusätzliche Belastung von Heizkunden aber unbedingt zu vermeiden.“
Denn mit dem Plan der Bundesregierung besteht die Gefahr, dass etwa Betreiber von Anlagen zur gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme im Ernstfall durch Preisentwicklung und Pönale zweifach bestraft würden. Diese produzieren nicht nur Strom, sondern versorgen auch Haushalte mit Wärme über Fernwärmenetze. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtungen können diese Anlagen nicht einfach abgeschaltet werden. Die durch eine Pönale entstehenden Zusatzkosten würden am Ende dann vor allem bei Verbrauchern landen, die gar keine Wahl haben, weil sie beispielsweise Fernwärmekunden sind.
Parallel fehlt dem Entwurf eine eindeutige Konkretisierung, unter welchen Bedingungen die Regelungen tatsächlich greifen sollen. Das kann weitreichende Folgen haben: „Eine derartige Carte Blanche in den Händen der Regierung vergrößert die herrschende Verunsicherung auf Investorenseite darüber, welche Rolle Gaskraftwerke in Zukunft spielen können. Dabei erfordert die aktuelle Lage vor allem Planungssicherheit, denn wir werden Gaskraftwerke brauchen, um den Ausbau der volatilen Erneuerbaren zu ermöglichen. Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form droht, dringend benötigte Investitionen zu behindern.“, so Kehler weiter. Damit geht der Entwurf auch zulasten des Klimaschutzes, denn die Konsequenz ist ein Festhalten an der Braun- und Steinkohleverstromung sowie eine vermehrte Nutzung von Öl und Kohle zur Erzeugung von Wärme, anstatt der klimaschonenden und effizienten gasbetriebenen Kraft-Wärme-Kopplung.