Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettsitzung über den Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) im Zuge der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) beraten. Dr. Timm Kehler, Vorstand des Verbands Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft, sieht in dem Kabinettsentwurf einen wichtigen Schritt, der endlich wieder Vertrauen in den Markt herstellt, erkennt allerdings auch signifikante Risiken.
„Die neuen Vorgaben zur THG-Quote schaffen verlässlichere Rahmenbedingungen. Insbesondere die verschärften Maßnahmen zur Betrugsprävention senden ein klares Signal: Der THG-Quotenmarkt muss wieder für echten Klimaschutz stehen. Verpflichtende Vor-Ort-Kontrollen sind dafür ein entscheidender Baustein.
Darüber hinaus enthält der Entwurf substanzielle Änderungen gegenüber dem Status quo: eine neue Quotenhöhe für fortschrittliche Kraftstoffe wie Bio-LNG sowie der Wegfall der Doppelanrechnung, eine neue Unterquote für RFNBOs (Renewable Fuels of Non-Biological Origin) mit einer dreifachen Anrechnung bis zum Jahr 2036. Das wird den Markt neu ordnen.
Gerade der Wegfall der Doppelanrechnung für Bio-LNG kann jedoch unvorhergesehene Verwerfungen auslösen und die Rolle dieser breit eingeführten Alternative im Lkw-Segment gefährden. Hierzu braucht es im weiteren parlamentarischen Verfahren noch intensive Auseinandersetzung, um bereits getätigten Investitionen eine Perspektive für die Zukunft zu geben.
Denn feststeht: Bio-LNG bleibt eine der günstigsten und praxistauglichsten Erfüllungsoptionen. Der alternative Kraftstoff ist breit akzeptiert, technisch ausgereift und an rund 200 Tankstellen in Deutschland verfügbar. Aktuell sind zahlreiche Lkw mit dieser einzigen marktreifen Alternative zu Diesel in Deutschland unterwegs und sparen rund 450.000 t CO2 pro Jahr ein. Damit leistet Bio-LNG bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Defossilisierung des Verkehrs und sollte daher politische Unterstützung genießen.“