Bis 2030 müssen 20 bis 30 leistungsfähige Gas-Kraftwerke gebaut werden, die auch mit Wasserstoff betrieben werden können, damit Deutschland aus der Kohle aussteigen kann – ohne den Wirtschaftsstandort zu gefährden.
Denn mit dem Kohleausstieg gehen dem Energiesystem relevante Mengen an gesicherter Leistung verloren. Um den Zubau der notwendigen Kraftwerke zu gewährleisten, braucht es die entsprechenden wirtschaftlichen Anreize für Investoren, in neue Gas-Kraftwerke zu investieren. Angesichts der bevorstehenden Planungs-, Genehmigungs- und Bauzeiten für neue Kraftwerke drängt die Zeit: Es dauert inklusive Genehmigungsverfahren mindestens fünf bis sechs Jahre, bis der erste Strom erzeugt werden kann – und die Zeit läuft erst ab dem Zeitpunkt eines entsprechenden Rechtsrahmens. Das Ziel der Klimaneutralität 2045 und der angestrebte Kohleausstieg 2030 machen daher eine Kraftwerksstrategie zu einem dringlichen Kernthema der Klima- und Energiepolitik.
Gleichzeitig soll bis 2030 mindestens 80 Prozent des Stromverbrauchs über erneuerbare Energien gedeckt werden – auch das benötigt weitere Bemühungen in den Ausbau der Erneuerbaren, die im Jahr 2025 einen Anteil von etwa 55 Prozent am Bruttostromverbrauch erreichten.
EU-Kommission bewilligt deutsche Kraftwerksstrategie
Die EU-Kommission und die Bundesregierung haben am 15. Januar 2026 eine Grundsatzeinigung zu den im November 2025 im Koalitionsausschuss beschlossenen Eckpunkten der seit langen erwarteten Kraftwerksstrategie erzielt. Damit ebnet die Kommission den Weg für die Ausschreibung von zwölf Gigawatt steuerbarer Kapazitäten. Davon sollen zehn Gigawatt als wasserstofffähige Gas-Kraftwerke und zwei Gigawatt technologieoffen ausgeschrieben werden. Die angekündigten zwölf Gigawatt an neu ausgeschriebener Kraftwerksleistung sind aber bei Weitem nicht ausreichend. Nach dem Ausstieg aus der Kernenergie und mit dem Ausstieg aus der Kohleverstromung braucht Deutschland bis 2035 deutlich mehr gesicherte Leistung, die als Back-up für Wind- und Sonnenenergie dient und Dunkelflauten absichert. Im jüngsten Versorgungssicherheitsmonitoring benennt die Bundesnetzagentur die Leistungslücke klar: die Stromversorgung in Deutschland ist nur gewährleistet, wenn bis 2035 mindestens 22 GW an steuerbaren Kapazitäten errichtet werden.
In der Grundsatzeinigung ist auch ein technologieoffener, umfassender Kapazitätsmarkt angelegt – denn nur ein Kapazitätsmarkt belohnt verlässlich bereitgestellte Leistung. Er schafft Investitionssicherheit, verhindert teure Knappheitspreise und dämpft die Strompreise.
Diese Lösung ist in der EU bereits etabliert wurde, die keine Haushaltsmittel erfordert und die volkswirtschaftlich günstiger ist als das vorgeschlagene Konzept: Ein umfassender Kapazitätsmarkt, der die regelbaren Kraftwerkskapazitäten in den Wettbewerb stellt. Durch ein geschicktes Design eines Kapazitätsmarktes lassen sich unterschiedliche Technologien und gewünschte Standorte anreizen. Viele Beispiele aus dem Ausland, wie in Belgien, zeigen die Wirksamkeit und die Kostenvorteile einer marktbasierten Lösung gegenüber der in Deutschland präferierten Einzelausschreibungen. Die eingetretene Verzögerung im Umbau des Kraftwerksparks ließe sich durch diesen neuen Ansatz vermutlich nicht aufholen, allerdings besteht nun die Chance für einen Neustart. Dieser könnte es ermöglichen, die Ziele sicher zu erreichen und dabei die Bürgerinnen und Bürger nicht über Gebühr zu belasten.