Rechtsgrundlage für das neue europäische Emissionshandelssystem für Brenn- und Kraftstoffe (EU-ETS 2) ist die Richtlinie (EU) 2023/959, die den Start ab 2027 vorsieht. Die Europäische Kommission kann den Beginn nach Artikel 30k einmalig auf 2028 verschieben, falls außergewöhnlich hohe Energiepreise vorliegen.
In Deutschland wurde die Richtlinie durch das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz in nationales Recht überführt und das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) entsprechend novelliert. Das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz wurde am 27.02.2025 vom Bundestag beschlossen und trat am 6. März 2025 in Kraft. Die konkreten Regelungen ergeben sich aus der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV). Die Bundesregierung hat am 6. August 2025 die zweite Änderungsverordnung der BEHV beschlossen (seit 16.09.2025 in Kraft), die unter anderem die Auktionen 2026, die Nachkaufs- und Festpreisregelungen sowie den Übergang in das ETS 2 regelt.
Die Verordnung legt außerdem fest, dass im Jahr 2027 die Restmengen im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) an den Preis im ETS 2 gekoppelt werden. Sollte der Start des ETS 2 verschoben werden, läuft das nEHS für 2027 vollständig weiter.
Deutschland ist mit dem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) und dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bereits gut vorbereitet. Die bisherigen Erfahrungen bilden eine stabile Grundlage für den Start des ETS 2. Das neue ETS 2 bringt die CO2-Bepreisung europaweit auf eine neue Ebene. Es wird sich jedoch erst zeigen, wie sich der Markt einspielt – konkrete Preisprognosen sind daher noch schwierig. Die EU rechnet für das Jahr 2030 mit einem CO2-Preis zwischen 48 und 80 Euro pro Tonne. (Quelle: European Commission, SWD (2021) 453 final, S. 67).