Pressemitteilung , 09. Jul 2026

Gebäudemodernisierungsgesetz: Entscheidung aus Karlsruhe schafft Klarheit

Bild: Stefan Hobmaier/DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT
Bild: Stefan Hobmaier/DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Eilantrag der Bundestagsfraktion der Linken gegen die Verabschiedung des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) abgewiesen. Dr. Timm Kehler, Vorstand vom Verband Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft, begrüßt, dass damit der Weg für einen Abschluss des parlamentarischen Verfahrens frei ist:

„Die Entscheidung aus Karlsruhe schafft die nötige Klarheit. Wichtig ist, dass der Bundestag das Gebäudemodernisierungsgesetz noch diese Woche abschließend berät. Der Wärmemarkt braucht nach Monaten der Unsicherheit endlich verlässliche Rahmenbedingungen – für Eigentümer, Vermieter, Handwerk, Energiewirtschaft und Verbraucher.

Mit dem Gesetz wird auch die Grüngasquote fest verankert. Sie macht deutlich: Klimaneutralität im Gebäudesektor kann auch über die schrittweise Dekarbonisierung der eingesetzten Energieträger erreicht werden. Das ist ein technologieoffener, und praxistauglicher Weg, der vorhandene Infrastruktur nutzt und Verunsicherung aus dem Markt nimmt.“

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