Pressemitteilung , 24. Okt 2024

Kraftwerkssicherheitsgesetz: Hohe Hürden für eine erfolgreiche Ausschreibung

Bild: Lotte Ostermann/Zukunft Gas
Bild: Lotte Ostermann/Zukunft Gas

Mit dem Ende der Konsultationsfrist für ein Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) sieht Zukunft Gas, der Branchenverband der Gas- und Wasserstoffwirtschaft, weiter viele offene Fragen. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung den Neu- und den Umbau von insgesamt 12,5 Gigawatt Kraftwerksleistung bis 2030 anreizen. Dr. Timm Kehler, Vorstand von Zukunft Gas, fürchtet, dass die in der Konsultation vorgelegten Randbedingungen für die Auktionierung der benötigten Kraftwerkskapazität zu hohe Hürden für potenzielle Bieter setzt, wie der Verband in seiner gestern eingereichten Stellungnahme ausführt:

„Wir begrüßen das Konsultationsverfahren der Bundesregierung zum Kraftwerkssicherheitsgesetz. Nur durch ein solches konstruktives Zusammenspiel von Politik und Wirtschaft wird die Transformation der Energieversorgung erfolgreich und versorgungssicher gelingen. Die Vorschläge der Bundesregierung für die Auktion der Kraftwerkskapazitäten, insbesondere der wasserstofffähigen Gaskraftwerke sind allerdings noch zu restriktiv, um die Ausschreibung für einen großen Bieterkreis attraktiv zu machen.

So sind die vorgesehenen Sicherheitsleistungen deutlich zu hoch und werden Kraftwerksbetreiber von den nötigen Investitionen abschrecken. Auch liegt das technische Risiko für rein mit Wasserstoff betriebene Kraftwerke zu sehr auf Seiten der Betreiber. Hier sind die vorgesehenen Strafzahlungen und Übergangsregelungen bei verspäteter Realisierung und beim Umstieg von Methan auf Wasserstoff zu streng, insbesondere da viele Faktoren, wie beispielsweise der Anschluss an das Wasserstoffkernnetz, die Verfügbarkeit von leistungsfähigen Wasserstoffspeichern oder das Angebot von Wasserstoff nicht in den Händen der Kraftwerksbetreiber liegen.

Wir fordern darüber hinaus einen technologieoffenen Ansatz, der auch eine Förderung von Biomethan und Wasserstoff-Derivaten insbesondere in der achtjährigen Übergangsphase ermöglicht. Hinzu kommen weitere Punkte, die in unserer Stellungnahme ausgeführt sind. Insgesamt türmen sich die einzelnen Anforderungen an potenzielle Investoren zu großen Hürden auf, die viele Akteure vor die Frage stellen, ob sie überhaupt ein Gebot abgeben werden. Wir hoffen, dass im weiteren Verfahren diese Punkte gelöst werden und wir so die Absicherung des Ausbaus von fluktuierender Erneuerbaren durch regelbare, flexible Gaskraftwerke schnell erreichen und möglichst bald die Kohlekraftwerke ablösen.“

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