Pressemitteilung , 06. Sep 2024

Strommarktdesign: Komplexität verzögert dringend notwendige Investitionen

Bild: Lotte Ostermann/Zukunft Gas
Bild: Lotte Ostermann/Zukunft Gas

Mit dem heutigen Tag endet die Frist für Stellungnahmen zum Strommarktpapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Das Ministerium hatte Anfang August einen sogenannten hybriden Ansatz vorgestellt, der Elemente eines zentralen und eines dezentralen Kapazitätsmarktes kombiniert. Timm Kehler, Vorstand des Branchenverbands Zukunft Gas, sieht diesen Vorschlag kritisch:

„Der komplexe, hybride Ansatz des BMWK schafft mehr Unsicherheiten, als er löst. Statt auf bewährte Modelle zurückzugreifen, wie sie in anderen europäischen Ländern erfolgreich etabliert wurden, präsentiert das BMWK ein unerprobtes Konzept, das ineffektiv und kostenintensiv erscheint. Die Erfahrungen aus Ländern wie Großbritannien, Frankreich und Belgien zeigen, dass ein zentraler Kapazitätsmarkt Investitionen in steuerbarer Kraftwerkskapazitäten fördert – und das ohne die unnötige Komplexität eines hybriden Modells.

Der Versuch, zentrale und dezentrale Ansätze zu kombinieren, mag auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, da er viele Interessensgruppen abdeckt. In der Praxis wird dieses Modell aber schwer umsetzbar, ineffektiv und fehleranfällig. Die Kombination aus langen Vorlaufzeiten für zentrale Ausschreibungen und kurzfristig handelbaren Zertifikaten im dezentralen Teil schafft regulatorische Unsicherheiten und erhöht das Risiko von Preisschwankungen, wie auch aktuelle Analysen zeigen. Zudem ist die beihilferechtliche Genehmigung eines vollständig neuen Modells durch die EU-Kommission vollkommen offen. Gerade diese Unsicherheit schreckt Investoren ab, statt sie zu ermutigen. Angesichts der knappen Zeit bis zum von der Regierung angestrebten Kohleausstieg im Jahr 2030 ist dies fatal.

Die Zeitpläne sind auch in einem anderen für die Stromversorgung der Zukunft wichtigen Thema deutlich ins Rutschen gekommen: Es fehlen weiterhin konkrete Hinweise, wie die für Ende 2024 geplanten Ausschreibungen für H2-ready-Gaskraftwerke nach dem Kraftwerkssicherheitsgesetz ausgestaltet werden sollen und wie der Fortschritt der beihilferechtlichen Genehmigung ist.“

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