Pressemitteilung , 09. Jul 2026

StromVKG macht Weg frei für neue wasserstofffähige Kraftwerke

Bild: Stefan Hobmaier/DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT
Bild: Stefan Hobmaier/DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT

Mit dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) stellt der Bundestag die Weichen für einen neuen wasserstofffähigen Kraftwerkspark in Deutschland. Dr. Timm Kehler, Vorstand vom Verband Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft, sieht in der Verabschiedung des Gesetzes noch vor der Sommerpause ein wichtiges Signal für Versorgungssicherheit, Kohleausstieg und den Hochlauf regelbarer Kraftwerksleistung.

„Wasserstofffähige Gaskraftwerke sind Voraussetzung für eine sichere Energiewende. Sie liefern Strom, wenn Wind und Sonne nicht ausreichen, sichern Dunkelflauten und Lastspitzen ab und schaffen zugleich die Anlagenbasis für den späteren Betrieb mit Wasserstoff. Dass der Bundestag das StromVKG noch vor der Sommerpause beschließt, ist deshalb ein wichtiges Signal: Die ersten Ausschreibungen können wie geplant im September starten, damit die neuen Kapazitäten im Jahr 2031 zur Verfügung stehen und der Kohleausstieg verlässlich abgesichert wird.

Im parlamentarischen Verfahren wurden wichtige Anpassungen vorgenommen. Besonders die realistischere Ausgestaltung zentraler Ausschreibungsparameter verbessert die Chancen, dass aus dem Gesetz auch konkrete Investitionen werden. Entscheidend bleibt, dass die Ausschreibungen ausreichend Wettbewerb auslösen und Projekte unter realistischen Bedingungen finanziert, genehmigt und gebaut werden können.

Nach dem Gesetz beginnt die eigentliche Arbeit. Neue Kraftwerke brauchen nicht nur einen Zuschlag, sondern auch verfügbare Standorte, schnelle Genehmigungen, gesicherte Gasanschlüsse und perspektivisch Wasserstoffanschlüsse. Auch die Brennstoffversorgung und die Speicherinfrastruktur müssen rechtzeitig mitgedacht werden. Nur wenn Kraftwerksstrategie, Gas- und Wasserstoffinfrastruktur zusammenpassen, kann das StromVKG seinen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten.“

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