Pressemitteilung , 17. Jan 2025

Gas- und Wasserstoffwirtschaft fordert Anpassungen der Klimaschutzverträge

Bild: Lotte Ostermann/DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT
Bild: Lotte Ostermann/DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT

Anlässlich der Verbändeanhörung zur Änderung der Förderrichtlinie Klimaschutzverträge erklärt Dr. Timm Kehler, Vorstand von Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft:

„Die geplanten Änderungen der Förderrichtlinie Klimaschutzverträge stellen eine gravierende Gefahr für eine wirklich technologieoffene und wirksame Transformation der Industrie dar. Insbesondere der Ausschluss von synthetischem Methan (e-NG) und die Möglichkeit, Förderbescheide bei fehlenden Haushaltsmitteln zu widerrufen, sind inakzeptabel.

Der Ausschluss von e-NG widerspricht den europäischen Regularien, insbesondere der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2493, und stellt einen Rückschritt für die deutsche Klimapolitik dar. Auf europäischer Ebene wird e-NG als klimaneutrales Gas anerkannt und mit einem Emissionsfaktor von null bewertet. Umso unverständlicher ist es, dass e-NG in den Klimaschutzverträgen wie fossiles Erdgas behandelt wird – ein klarer Widerspruch zu den europäischen Vorgaben. Besonders absurd erscheint zudem, dass die direkte Nutzung von e-NG nicht förderfähig ist, während Wasserstoff, der aus e-NG gewonnen wird, sehr wohl gefördert wird.

Ebenfalls kritisch ist die Regelung, Förderbescheide widerrufen zu können, wenn Haushaltsmittel nicht verfügbar sind. Eine solche Unsicherheit untergräbt das Vertrauen der Unternehmen und gefährdet dringend notwendige Investitionen in klimaneutrale Technologien. Verlässliche Rahmenbedingungen sind unerlässlich, um eine erfolgreiche Transformation der Industrie sicherzustellen.

Wir fordern daher eine klare Anpassung der Klimaschutzverträge: e-NG muss in Übereinstimmung mit den europäischen Vorgaben mit einem Emissionsfaktor von null bewertet werden. Zudem ist die Regelung zur Widerrufsmöglichkeit von Förderbescheiden ersatzlos zu streichen. Diese Anpassungen sind notwendig, um die Klimaschutzverträge wirksam zur Dekarbonisierung der Industrie einzusetzen und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Industriestandort langfristig zu sichern.“

Als Stim­me der Bran­che bün­delt der Ver­band DIE GAS- UND WASSERSTOFF­WIRTSCHAFT e.V. die In­te­res­sen sei­ner Mit­glie­der und setzt sich da­für ein, dass die Po­ten­zi­a­le von Was­ser­stoff und sei­ner De­ri­va­te so­wie Bio­gas und Erd­gas in­klu­si­ve der da­zu­ge­hö­ri­gen In­fra­struk­tur ge­nutzt wer­den. Zu­dem in­for­miert er über den Bei­trag gas­för­mi­ger Ener­gie­trä­ger und ih­rer In­fra­struk­tur zu ei­ner si­che­ren Ener­gie­ver­sor­gung so­wie über die Mög­lich­kei­ten, Treib­haus­gas­emis­si­o­nen durch den Ein­satz von Was­ser­stoff, sei­nen De­ri­va­ten und Bio­gas zu sen­ken. Zu­gleich treibt er die Trans­for­ma­tion der Bran­che hin zu neuen Ga­sen vo­ran. Der Ver­band wird von füh­ren­den Un­ter­neh­men der Ener­gie­wirt­schaft ge­tra­gen und um­fasst die ge­sam­te Wert­schöp­fungs­ket­te von Pro­duk­tion, Trans­port, Ver­tei­lung bis hin zu Han­del, Ver­trieb und An­wen­dun­gen. Wei­te­re Bran­chen­ver­bän­de und In­dus­trie­un­ter­neh­men un­ter­stüt­zen ihn als Part­ner.

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