Anlässlich der Verbändeanhörung zur Änderung der Förderrichtlinie Klimaschutzverträge erklärt Dr. Timm Kehler, Vorstand von Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft:
„Die geplanten Änderungen der Förderrichtlinie Klimaschutzverträge stellen eine gravierende Gefahr für eine wirklich technologieoffene und wirksame Transformation der Industrie dar. Insbesondere der Ausschluss von synthetischem Methan (e-NG) und die Möglichkeit, Förderbescheide bei fehlenden Haushaltsmitteln zu widerrufen, sind inakzeptabel.
Der Ausschluss von e-NG widerspricht den europäischen Regularien, insbesondere der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2493, und stellt einen Rückschritt für die deutsche Klimapolitik dar. Auf europäischer Ebene wird e-NG als klimaneutrales Gas anerkannt und mit einem Emissionsfaktor von null bewertet. Umso unverständlicher ist es, dass e-NG in den Klimaschutzverträgen wie fossiles Erdgas behandelt wird – ein klarer Widerspruch zu den europäischen Vorgaben. Besonders absurd erscheint zudem, dass die direkte Nutzung von e-NG nicht förderfähig ist, während Wasserstoff, der aus e-NG gewonnen wird, sehr wohl gefördert wird.
Ebenfalls kritisch ist die Regelung, Förderbescheide widerrufen zu können, wenn Haushaltsmittel nicht verfügbar sind. Eine solche Unsicherheit untergräbt das Vertrauen der Unternehmen und gefährdet dringend notwendige Investitionen in klimaneutrale Technologien. Verlässliche Rahmenbedingungen sind unerlässlich, um eine erfolgreiche Transformation der Industrie sicherzustellen.
Wir fordern daher eine klare Anpassung der Klimaschutzverträge: e-NG muss in Übereinstimmung mit den europäischen Vorgaben mit einem Emissionsfaktor von null bewertet werden. Zudem ist die Regelung zur Widerrufsmöglichkeit von Förderbescheiden ersatzlos zu streichen. Diese Anpassungen sind notwendig, um die Klimaschutzverträge wirksam zur Dekarbonisierung der Industrie einzusetzen und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Industriestandort langfristig zu sichern.“