In dritter Lesung hat der Bundestag heute das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz (WassBG) beschlossen. Mit dem Gesetz sollen Anlagen zur Erzeugung, zum Import und zur Speicherung von Wasserstoff als Vorhaben von überragendem öffentlichem Interesse eingestuft und Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Dr. Timm Kehler, Vorstand des Verbands Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft, begrüßt den Beschluss:
„Mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz drückt die Politik beim Markthochlauf aufs Tempo. Für die Dekarbonisierung wird Wasserstoff eine zentrale Rolle spielen. Mit dem WassBG können Produktionsanlagen, Pipelines und Importinfrastrukturen künftig schneller und verlässlicher geplant, geprüft und genehmigt werden.
Positiv ist, dass auch kohlenstoffarmer Wasserstoff nun im Anwendungsbereich einbezogen ist. Damit können auch Projekte im Bereich Carbon Management und entsprechende Importketten von den Beschleunigungsregelungen profitieren.
Zugleich bringt das Gesetz die Umwidmung bestehender Gasinfrastruktur für den Wasserstoffhochlauf voran. Es berücksichtigt darüber hinaus auch Anlagen für Wasserstoffderivate, wie beispielsweise Ammoniak-Cracker, sowie die Einbindung synthetischer Gase und blauen Wasserstoffs. Das schafft Breite auf der Angebotsseite, erhöht die Investitionssicherheit und bringt den Wasserstoffmarkt in Bewegung.“